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Zustimmung ArtikelZustimmung ist umgangssprachlich die Äußerung, das man mit jemandem anderen einer Meinung sei, juristisch it es die Erklärung des Einverständnisses zum von einem anderen vorgenommenen Rechtsgeschäft.
Buch-Tipp: Dem Leben neu vertrauen. Den Sinn des Trauerns durch fünf Stadien des Verlusts finden wundervoll ich bin sehr froh, dass ich nach all der nicht so tröstenden trauer-lektüren nicht aufgegeben und dieses buch gefunden habe. endlich! ein buch, das nicht ca. tröstet und mut macht, das nicht ca. mit den üblichen klischees daherkommt, sondern das weiter geht und auch "unangenehme" themen, wie z. b. sexualität und finanzen anspricht.... Sprachgebrauch des deutschen Rechts | |
Wird die Zustimmung vorher erklärt, bezeichnet man sie Einwilligung. Die nachträgliche Zustimmung wird als Genehmigung genannt.
Begrifflich zu unterscheiden ist die Einwilligung von der rein tatsächlichen Handlung, mit dem einem anderen ein Tun gestattet wird, z. B. das Einverständnis zu dem Zutritt, das beim Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) den strafrechtlichen Tatbestand entfallen lässt; die Einwilligung zur Körperverletzung, die bei ärztlichen Heilbehandlungen eine Rolle spielt; sowie die Genehmigung von der Bestätigung eines Rechtsgeschäfts.
Die Zustimmung einer Behörde wird stets als Genehmigung (Erlaubnis) genannt, auch wenn sie vorher erklärt wird.
Der deutsche Gesetzgeber benutzt jedoch gelegentlich den Begriff der Genehmigung als Oberbegriff für die vorherige und die nachträgliche Zustimmung.
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Regelung in dem deutschen Recht | |
Die Zustimmung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie stellt ein Gestaltungsrecht dar und ist bedingungsfeindlich. Wichtige Fälle des Zustimmungserfordernisses sind die Geschäfte beschränkt Geschäftsfähiger, die Vertretung ohne Vertretungsmacht und die Verfügungen von Dritten oder Nichtberechtigten.
Die zivilrechtliche Zustimmung ist in den §§ 182 ff. BGB geregelt.
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- § 182 - 185 BGB (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/BJNR001950896BJNG001702377.html)
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